SM Lexikon

Sklavenvertrag

Nach der geltenden Rechtssprechung hat ein "Sklavenvertrag" keinerlei Gültigkeit. Er ist, im Juristendeutsch, sittenwidrig. Deshalb betont unser Vertrag das gleich am Anfang. Beide Partner sollen wissen, daß sie nur moralisch an den Vertrag gebunden sind. Wobei jedes Paar selbst definieren muß, was dieses nur bedeutet. Also wenn ein Partner nicht mehr möchte, dann kann ihn der beste "Sklavenvertrag" nicht an den anderen Partner binden.rnrnRechtlich gesehen ist ein derartiger Vertrag ungültig. Er verpflichtet zu nichts, es ist lediglich eine Abmachung zwischen zwei Menschen. Man kann jederzeit aussteigen. Seine vertraglichen Bindungen kann man vor keinem Gericht einklagen.rnrnNegativbeispiel: Wahrscheinlich gibt es genug Menschen auf dieser Welt, die (anders als wir) S/M in ihrer Beziehung haben, aber unfreiwillig. Sie werden dazu genötigt, mit allem, was möglich und unmöglich ist. Sie sind Opfer schwerkranker Sadisten, die nicht mehr an ihren Partner/Partnerin denken. Solltest gerade du in so einer Beziehung stecken, dann bitte um Hilfe.
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